Die Unterstützung einer gemeinnützigen Institution mittels Berücksichtigung im Testament ist meistens eine Herzensangelegenheit und sollte trotzdem wohl überlegt sein.
Wenn Sie etwas für die Pflege und Betreuung vornehmlich älterer Mitmenschen tun möchten, kann die Stiftung Sanavita der ideale Adressat sein. Die Ausrichtung eines Vermächtnisses im Testament hilft der Stiftung, die Sanavita AG in der Erreichung ihrer Ziele
der Betreuung und Pflege von pflegebedürftigen Personen aller Altersstufen
der Betreuung von betagten Menschen mit altersbedingten Einschränkungen
zu unterstützen. Sanavita betreibt zu diesem Zweck ein Alters- und Pflegeheim sowie altersgerechte Wohnbauten und will ihre Angebote weiter ausbauen.
Die Stiftung setzt die Legate ein für bauliche Entwicklungen der Sanavita oder für Anschaffungen zum Wohle der Bewohnenden, welche sich Sanavita sonst nicht leisten könnte. Selbstverständlich bestimmt in erster Linie der Schenkende über die Verwendung eines Legats. Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass es für beide Seiten von Vorteil ist, wenn der Donator erst nach Rücksprache mit dem Stiftungsrat eine allfällige Zweckbestimmung festlegt.
Eine anerkannte Revisionsstelle der Stiftung prüft jährlich die Verwendung aller Spendengelder. Legate an die Stiftung Sanavita sind steuerbefreit.
Falls Sie sich für eine Unterstützung der Sanavita entschliessen, nennen Sie als Begünstigten die Stiftung Sanavita, Lindhofstrasse 2, 5210 Windisch. Wir danken Ihnen dafür herzlich.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen der Präsident Robert Kamer (056/441 90 13) oder Herr Urs Keller (056/460 44 44) gerne zur Verfügung.
Sanavita AG • Lindhofstrasse 2 • 5210 Windisch • info@sanavita-ag.ch • Tel. 056 460 44 44 • Fax 056 460 44 00