Lindenberg Windisch • Stiftung Sanavita
Vorschuss als Sicherheitsleistung

Vor Eintritt in den Lindenpark der Sanavita AG ist ein Vorschuss zu leisten (gilt nicht für Ferienaufenthalte).
Die Höhe und die Modalitäten sind im Pensionsvertrag geregelt. Die Heimleitung erteilt gerne Auskunft.

1. Grundtaxe pro Person und Tag ab 1. Janur 2010 auch im 2012 noch gültig

Einerzimmer mit Lavabo und WC, ca 12 m2CHF 102.00
Einerzimmer mit Dusche, Lavabo und WC, ca 20 m2
Einerzimmer mit Dusche, Lavabo und WC, ca 22 m2
Einerzimmer mit Dusche, Lavabo und WC, ca 26 m2
CHF 114.00
CHF 117.00
CHF 122.00
Einerzimmer mit Balkon, Dusche, Lavabo und WC, ca 21 m2
Zimmer mit Balkon, Dusche,Lavabo und WC, ca 29 m2 von einer Person bewohnt
- von zwei Personen bewohnt
CHF 129.00
CHF 139.00
CHF 116.00
Partnerzimmer mit Lavabo und WC
- von einer Person bewohnt,
- von zwei Personen bewohnt,

CHF 149.00
CHF 92.00
Ferienzimmer (kurzzeitige Aufenthaltsdauer) Zuschlag auf Grundtaxe CHF 15.00

Die Grundtaxe umfasst folgende Leistungen:

Unterkunft

Verpflegung gemäss Menuplan (inkl. ärztlich verordneten Diäten, exkl. Sondenernährung)

Während 24 Stunden Bereitschaft von Fachpersonal

Teilnahmemöglichkeiten an Beschäftigungsprogrammen und Veranstaltungen

Strom, Heizung, Warm- und Kaltwasser

Selbständige Benutzung von Bädern und Duschen

Nutzung der gesamten im Heim angebotenen Infrastruktur (exkl. Krankenmobilien)

Waschen der Leib- und Bettwäsche ohne Handwäsche (im Ferienzimmer kann nur Leibwäsche mit "Nämeli" versehen gewaschen werden)

Eine Zimmerreinigung pro Woche

Telefon-, Radio- und TV-Anschluss (ohne Konzessionsgebühren, und Apparate)
Die Grundtaxe wird im Todesfall 14 Tage über das Zimmerabgabedatum verrechnet.

2. Auswärtigenzuschlag pro Person und Tag

Für Bewohner/-innen, welche nicht unmittelbar vor dem Zeitpunkt des Eintrittes in den Lindenpark der Sanavita AG mindestens ein Jahr zivilrechtlichen Wohnsitz in einer der drei Trägergemeinden gehabt haben. CHF 15.00

3. Pflege- und Betreuungszuschläge gültig ab 1.01.2012

Berechnungsgrundlage für die Pflege- und Betreuungszuschläge ist das BESA-System BESA LK2005.

Beiträge der Krankenkasse:
Gemäss vertraglicher Vereinbarung zwischen kantonalem Gesundheits-Departement, Konkordat der Krankenkassen und Heimverband Schweiz Sektion Aargauer Alterseinrichtungen.

Neue Pflegefinanzierung ab 2012

4. Zuschlag Zimmerdienst und Alltagsgestaltung

pro Punkt und Tag CHF 2.80

5. Reduktionen

Spitalaufenthalt:

Der Pflegezuschlag entfällt während dem Spitalaufenthalt, nicht am Abreise- und Rückkehrtag

Bei der Grundtaxe erfolgt eine Reduktion von CHF 15.00, nicht für Abreise- und Rückkehrtag

Bei allen anderen Abwesenheiten:

Bei der Grundtaxe erfolgt eine Reduktion von CHF 15.00 ab dem 3. ganzen Abwesenheitstag (ohne Abreise- und Rückkehrtag)

Zusätzliche Verrechnungen und Pauschalen (gemäss Tarifordnung)

Eintrittspauschale einmalig

Zimmerdienst und Alltagsgestaltung

Ausserordentliche Betreuungsleistungen (z.B.: Suchaktionen, Begleitungen zum Arzt, Begleitung zum Einkaufen, Personentransporte, ausserordentliche Zimmerreinigungen usw.)

Coiffeur, Fusspflege (beides im Hause)

Medikamente und Pflegematerial

Näharbeiten und Reparieren persönlicher Gegenstände

Vermietung von Krankenmobilien (z.B. Rollator usw.)

Sondenernährung und Zimmerservice

Selbstverschuldete Sachschäden und ausserordentliche Abnützungen

Schlüsselersatz usw.

Telefonanschluss, Telefonapparat kann gemietet werden, Gesprächstaxen

Todesfallnebenkosten, Schlussreinigung und Zimmerinstandstellung

Das Zimmer sollte bis zum 10. Tag geräumt werden. Die Grundtaxe wird im Todesfall 14 Tage über das Abgabedatum des Zimmers verrechnet.

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Login

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