Vor Eintritt in den Lindenpark der Sanavita AG ist ein Vorschuss zu leisten (gilt nicht für Ferienaufenthalte).
Die Höhe und die Modalitäten sind im Pensionsvertrag geregelt. Die Heimleitung erteilt gerne Auskunft.
| Einerzimmer mit Lavabo und WC, ca 12 m2 | CHF 102.00 |
| Einerzimmer mit Dusche, Lavabo und WC, ca 20 m2 Einerzimmer mit Dusche, Lavabo und WC, ca 22 m2 Einerzimmer mit Dusche, Lavabo und WC, ca 26 m2 | CHF 114.00 CHF 117.00 CHF 122.00 |
| Einerzimmer mit Balkon, Dusche, Lavabo und WC, ca 21 m2 Zimmer mit Balkon, Dusche,Lavabo und WC, ca 29 m2 von einer Person bewohnt - von zwei Personen bewohnt | CHF 129.00 CHF 139.00 CHF 116.00 |
| Partnerzimmer mit Lavabo und WC
- von einer Person bewohnt, - von zwei Personen bewohnt, | CHF 149.00 CHF 92.00 |
| Ferienzimmer (kurzzeitige Aufenthaltsdauer) Zuschlag auf Grundtaxe | CHF 15.00 |
Unterkunft
Verpflegung gemäss Menuplan (inkl. ärztlich verordneten Diäten, exkl. Sondenernährung)
Während 24 Stunden Bereitschaft von Fachpersonal
Teilnahmemöglichkeiten an Beschäftigungsprogrammen und Veranstaltungen
Strom, Heizung, Warm- und Kaltwasser
Selbständige Benutzung von Bädern und Duschen
Nutzung der gesamten im Heim angebotenen Infrastruktur (exkl. Krankenmobilien)
Waschen der Leib- und Bettwäsche ohne Handwäsche (im Ferienzimmer kann nur Leibwäsche mit "Nämeli" versehen gewaschen werden)
Eine Zimmerreinigung pro Woche
Telefon-, Radio- und TV-Anschluss (ohne Konzessionsgebühren, und Apparate)
Die Grundtaxe wird im Todesfall 14 Tage über das Zimmerabgabedatum verrechnet.
Für Bewohner/-innen, welche nicht unmittelbar vor dem Zeitpunkt des Eintrittes in den Lindenpark der Sanavita AG mindestens ein Jahr zivilrechtlichen Wohnsitz in einer der drei Trägergemeinden gehabt haben. CHF 15.00
Berechnungsgrundlage für die Pflege- und Betreuungszuschläge ist das BESA-System BESA LK2005.
Beiträge der Krankenkasse:
Gemäss vertraglicher Vereinbarung zwischen kantonalem Gesundheits-Departement, Konkordat der Krankenkassen und Heimverband Schweiz Sektion Aargauer Alterseinrichtungen.
Spitalaufenthalt:
Der Pflegezuschlag entfällt während dem Spitalaufenthalt, nicht am Abreise- und Rückkehrtag
Bei der Grundtaxe erfolgt eine Reduktion von CHF 15.00, nicht für Abreise- und Rückkehrtag
Bei allen anderen Abwesenheiten:
Bei der Grundtaxe erfolgt eine Reduktion von CHF 15.00 ab dem 3. ganzen Abwesenheitstag (ohne Abreise- und Rückkehrtag)
Eintrittspauschale einmalig
Zimmerdienst und Alltagsgestaltung
Ausserordentliche Betreuungsleistungen (z.B.: Suchaktionen, Begleitungen zum Arzt, Begleitung zum Einkaufen, Personentransporte, ausserordentliche Zimmerreinigungen usw.)
Coiffeur, Fusspflege (beides im Hause)
Medikamente und Pflegematerial
Näharbeiten und Reparieren persönlicher Gegenstände
Vermietung von Krankenmobilien (z.B. Rollator usw.)
Sondenernährung und Zimmerservice
Selbstverschuldete Sachschäden und ausserordentliche Abnützungen
Schlüsselersatz usw.
Telefonanschluss, Telefonapparat kann gemietet werden, Gesprächstaxen
Todesfallnebenkosten, Schlussreinigung und Zimmerinstandstellung
Das Zimmer sollte bis zum 10. Tag geräumt werden. Die Grundtaxe wird im Todesfall 14 Tage über das Abgabedatum des Zimmers verrechnet.
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